Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen
Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherungen:
Bei Abschluss einer privaten Zusatz- Krankenversicherung mit inkludierten ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte
Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz- Krankenversicherung ein.